ÖRAK goes Paragraphinnen

2023 – Frauen an die Macht singt Herbert Grönemeyer – Frauen in den Stand sagt Armenak Utudjian.

Endlich können wir verstärkt zeigen, was wir für die Anliegen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwaltsanwärterinnen tun! Seit Jahren setzen wir laufend verbesserte Bedingungen für Frauen im Rechtsanwaltsberuf um.

Vieles haben wir geschafft – Einiges bleibt aber noch zu tun, vor allem auch in der Kommunikation!

Gemeinsam mit den Paragraphinnen verwirklichen wir nun ein lang geplantes ÖRAK-Projekt. Danke, liebe Dora Bertrandt, für diese Möglichkeit, Rechtsanwältinnen vor den Vorhang zu bitten.

„Ich freue mich, dass wir in den Geschäftsordnungen der 9 RAKs regeln konnten, dass sich sowohl Rechtsanwältinnen als auch Rechtsanwälte im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes für die Dauer von ein bis drei Jahren befreien lassen können. Manche Kammern führen außerdem eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes unentgeltlich Substitutionen für Mütter übernehmen. Vieles ist uns schon gut gelungen und es sind weitere Anregungen bereits in der Umsetzung.“ so Dr. Marcella Prunbauer-Glaser, Vizepräsidentin des ÖRAK und Begründerin der ÖRAK-Aktivitäten in Sachen Frau in der Rechtsanwaltschaft.

Dr. Armenak Utudjian, ÖRAK-Präsident, ergänzt: „Mein erklärtes Ziel als Präsident ist es, nicht nur an den Rahmenbedingungen für die Berufsausübung unserer Kolleginnen zu arbeiten, sondern auch Vorbilder aus dem Kreis unserer Rechtsanwältinnen vor den Vorhang zu bitten, um diesen wunderbaren Beruf den jungen Studierenden näher zu bringen und zu zeigen, in welch vielfältiger Weise der Beruf gelebt wird und werden kann.

Mit rechtlichen Rahmenbedingungen meine ich, dass es neben der Möglichkeit bei den RAKs, um Reduktion des Kammerbeitrags anzusuchen auch die Option gibt, sich für den Zeitraum des Mutterschutzes vom Pensionsbeitrag zur Versorgungseinrichtung Teil A befreien zu lassen. Diese Zeiten werden als Solidarleistung voll angerechnet. Natürlich gibt es noch weitere Möglichkeiten der Beitragsreduktion in der Versorgungseinrichtung Teil A und Teil B. Wir sind dran, setzen uns mit viel Engagement ein und analysieren laufend, was im Rahmen unseres Systems möglich ist.“

„Besonders spannend sind unsere jährlichen Gespräche am ÖRAK-Round Table. Wir diskutieren zu verschiedenen bewegenden Themen, um uns stets weiter zu entwickeln. Heuer zB. sprachen wir über die Chancen und Fallen der neuen Technologien im Beruf. Der Rechtsanwaltsberuf ist so interessant und bietet so viele Möglichkeiten. Ob als Einzelanwältin, in einer Partnerschaft oder in eine Großkanzlei, ob als Generalistin oder als Spezialistin – wir formen diesen selbständigen Beruf, wie wir ihn uns vorstellen. Kanzleialltag oder Homeoffice – Work – Life Balance können wir selbst gestalten. Rechtsanwältin ist (m)ein Traumberuf, deshalb finde ich unsere Kooperation mit den Paragraphinnen besonders gut“. ergänzt die jüngste ÖRAK-Vizepräsidentin Mag. Petra Cernochova.

„Softskills als persönliche Fähigkeiten sind sowohl für Rechtsanwältinnen als auch Rechtsanwälte ein Schlüssel zum Erfolg. Die Anwaltsakademie setzt auch hier bewusste Schwerpunkte in der Aus- und Fortbildung. So haben wir im Rahmen des Internationalen Frauentages ein kostenfreies Webinar zum Thema „Mein Honorar, mein Wert, meine Leistung – 20 Tipps für Rechtsanwältinnen zum erfolgreichen Umgang mit Honorar, Mandant und mit sich selbst“ angeboten, das auch auf unserer Homepage abrufbar ist.“

so Dr. Bernhard Fink, der unter anderem für die Aus- und Fortbildung zuständige ÖRAK-Vizepräsident.

Wir freuen uns sehr, gemeinsame Synergien zu nutzen und viele von Ihnen bei uns im ÖRAK begrüßen zu dürfen. Bis dahin informieren Sie sich bitte gerne auf unserer Homepage www.oerak.at  und lesen Sie auch unsere online-Broschüren wie zB zur Ausbildung.

 

Über den ÖRAK

Der ÖRAK – der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ist die Dachorganisation über die neun österreichischen Rechtsanwaltskammern. Die RAKs sind als Körperschaften öffentlichen Rechts autonome berufliche Selbstverwaltungseinrichtungen. Auch der ÖRAK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Er ist für die Wahrung der Rechte und Angelegenheiten der österreichischen Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit sowie für ihre Vertretung verantwortlich. Dem ÖRAK-Präsidium ist das ÖRAK-Generalsekretariat unterstellt, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter operativ die Anliegen selbständig und in den Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen umsetzen.